Sprechstundenbedarf Pharmador
Unser Pharmador-Service für Sie:
- Sie bestellen Ihren Sprechstundenbedarf bequem per E-Mail oder Telefon
- und senden uns postalisch Ihr ausgefülltes Rezept innerhalb von 7 Tagen zu*
- Wir rechnen für Sie mit der Krankenkasse kostenfrei ab
- Sie erhalten Ihre Bestellung schnell und versandkostenfrei
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Brahestraße 16
Abteilung Sprechstundenbedarf
04347 Leipzig
Sprechstundenbedarf: Wissenswertes im Überblick
Bei dem Sprechstundenbedarf, auch kurz SSB, handelt es sich um ausgewählte medizinische Verbrauchsprodukte, die in Arztpraxen im Rahmen von kassenärztlichen Behandlungen an mehr als einem Patienten verwendet / angewendet werden, beziehungsweise für gesetzlich-versicherte Notfallpatienten zur Verfügung stehen müssen.
Davon ausgeschlossen ist die Versorgung von Privatversicherten, Unfallverletzen von Arbeits- und Wegeunfällen, sowie bei stationären Behandlungen.
Zum Sprechstundenbedarf gehören so beispielsweise unter anderem Verbandstoffe, Produkte für den Wundverschluss, wie Nahtmaterial und Desinfektionsmittel ausschließlich zur Anwendung am Patienten.
Wichtig: Was genau zum Sprechstundenbedarf zählt, wird durch die Landesverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) in einer entsprechenden Vereinbarung festgelegt. Die jeweiligen Sprechstundenbedarfsvereinbarungen können Sie bei der kassenärztlichen Vereinigung Ihres jeweiligen Bundeslandes einsehen. **
Bedingungen zur SSB-Abrechnung
- Die Verordnung des Sprechstundenbedarfs erfolgt auf einem regulären Kassenrezept unter Angabe der zuständigen Krankenkasse und deren Kostenträgerkennung.
- Der Sprechstundenbedarf wird grundsätzlich einmal im Quartal bezogen.
- Es gelten die Verordnungsgrundsätze der jeweiligen Sprechstundenbedarfsvereinbarungen und die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots.
- Der Sprechstundenbedarf sollte der Anzahl der Behandlungsfälle und dem realen Verbrauch in einem angemessenen Verhältnis stehen. Ansonsten kann es zu Regressansprüchen kommen.
*Hinweis: Bitte senden Sie uns unverzüglich ein entsprechend der Vorgaben ausgefülltes Rezept zu, wenn Sie in unserem Onlineshop Sprechstundenbedarf bestellen. Sollten wir 7 Tage nach eingegangener Bestellung kein Rezept vorliegen haben, dann berechnen wir Ihnen die Ware entsprechend unseren Zahlungsbedingungen.
**Sollte der Fall eintreten, dass die Krankenkasse Ihr Rezept ablehnt, behalten wir uns vor, Ihnen die Bestellung kostenpflichtig nachzuberechnen.